Monday, February 4, 2013

Werkstudentenjob - steht mir Urlaub zu?

Da Werkstudenten die gleichen Rechte wie andere Angestellte des Unternehmens haben, haben sie auch Anspruch auf Urlaub. In Deutschland müssen Vollzeit-Arbeitnehmern mindestens 24 Urlaubstage/Jahr gewährt werden. Da Werkstudenten jedoch nur einige Stunden pro Woche beschäftigt sind, steht ihnen natürlich weniger Urlaub zu. Viele Unternehmen stützen sich bei der Berechnung der Urlaubstage auf folgende Fausformel: (30/ 12) * x/5 für einen Jahresvertrag bzw. (30/6) * x/5 für einen Vertrag über sechs Monate. x ist dabei die Anzahl eurer Arbeitstage pro Woche.

Bei eineinhalb Tage pro Woche und einem Halbjahres-Vertrag würde die Rechnung also wie folgt lauten: (30/6) * 1,5/6 = 1,5 Einem Werkstudenten würden folglich 1,5 Tage/Halbjahr Urlaub zustehen.

No comments:

Post a Comment